BUND klagt gegen Wolfsabschuss

21. Dezember 2023 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Wolf

Flächendeckender Herdenschutz statt „Bauernopfer“

Foto: Martin Mecnarowski

  • Allgemeinverfügung des Kreises Wesel fehlerhaft
  • Abschuss von Wölfen ist nicht nachhaltig
  • Ursache für Konflikte ist allein ungenügender Herdenschutz

Düsseldorf | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, die dem Abschuss der Wölfin GW 954f, besser bekannt als „Gloria“, dienen soll, eingelegt. Damit soll der ab heute ermöglichte Abschuss der Wölfin mit sofortiger Wirkung gestoppt werden.
 
Aus Sicht des BUND ist die Verfügung des Kreises in mehreren Punkten fehlerhaft. Neben der mit Verfahrensfehlern behafteten ungenügenden Beteiligung der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände sei die Alternativenprüfung sowie der zeitlich-räumliche Zusammenhang zwischen Schadensereignissen und der Verfügung in ungenügender Weise begründet. Ferner sei u.a. nicht beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige reproduzierende Tier in der betreffenden Region Nordrhein-Westfalens handelt und insofern der geplante Abschuss populationsgefährdend wäre.
 
Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW: „Im Kreis Wesel werden bis heute durch fehlenden oder fehlerhaften Herdenschutz Wölfe geradezu dazu eingeladen, Nutztiere zu attackieren. Solange sich Tierhalter weiterhin weigern, den notwendigen und öffentlich geförderten Herdenschutz, zu welchem auch unzweifelhaft Herdenschutzhunde zählen, in Anspruch zu nehmen, wird es auch weiterhin Nutztierrisse geben, egal durch welchen Wolf. Wer die Wölfin jetzt einer lautstarken Minderheit als „Bauernopfer“ präsentieren will, verstößt nicht nur gegen Artenschutzrecht, sondern verweigert sich auch allen nachhaltigen Konfliktlösungen.“
 
Angelika Eckel, BUND Kreisgruppe Wesel: „Die bundesweit anerkannten Expert*innen des Büro Lupus halten in einem Fachartikel [1] den Abschuss eines Wolfes für nicht zielführend. Zwar mag in der Folge für einige Wochen die Risstätigkeit nachlassen, aber der nächste Wolf wird ungeschützte Huftiere ebenfalls als leichteste Beute entdecken. Vorrang hat die Umsetzung eines flächendeckenden, wolfsabweisenden Herdenschutzes.“
 

[1]  Springer Verlag: „Evidenzbasiertes Wildtiermanagement“, Kapitel 9; link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-65745-4


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