BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Eingesperrte Wisente: BUND beantragt einstweilige Anordnung zur Freilassung

09. Juli 2024 | Naturschutz, Tiere und Pflanzen, Wälder

Nächste Runde im Streit um Eingatterung der vor 10 Jahren freigesetzten Wisente am Rothaarsteig

[Quelle: pixabay] [Quelle: pixabay]

  • streng geschützte Tiere werden ohne Rechtsgrundlage gefangen gehalten
  • aufgrund offensichtlich geplanter Veräußerung der Tiere droht Schaffung vollendeter Tatsachen
  • BUND verlangt unverzügliche Freilassung zur Verhinderung von Todesfällen bei Revierkämpfen in der zu kleinen Gatteranlage

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Klageverfahren gegen die artenschutzrechtlich rechtswidrige Einsperrung der ausgewilderten Wisente am Rothaarsteig beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Eilantrag auf Erlassung einer Freilassung der Tiere per einstweiligen Anordnung gestellt.

Die Situation der widerrechtlich gefangenen Wildtiere wird nach Auffassung des BUND immer kritischer, wenn die trächtigen Wisentkühe Ende August ihre Kälber zur Welt bringen.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Das Gatter war und ist bereits jetzt viel zu klein, um eine artgerechte Ernährung und artgerechtes Verhalten der Tiere zu ermöglichen. Keine andere Wisenthaltung in Europa stellt so wenig Fläche pro Tier zur Verfügung. Damit steigt täglich die Gefahr von Krankheiten, Parasitenbefall und Konflikten unter den eingesperrten Tieren. Mit dem Zuwachs der Herde wird diese prekäre Situation absehbar noch deutlich verschärft.“

Gleichzeitig ist den Medien zu entnehmen, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein offenbar beabsichtigt, Tiere rechtswidrig in andere Tierparke zur bringen oder gar zu töten.

Damit droht, dass vor einer Entscheidung in der Hauptsache vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Dies soll mit diesem Eilantrag verhindert werden.

Aus Sicht des BUND liegt ein Rechtsverstoß vor, da es sich beim Wisent um eine streng geschützte Art handelt, keine Ausnahme von den Verboten vorliegt und mangels Vorliegen der Voraussetzungen auch nicht erteilt werden darf.

„Die erfolgreiche Wiederansiedlung des Wisents ist in Zeiten der sich zuspitzenden Biodiversitätskrise ein Meilenstein für die Wiederherstellung unserer Ökosysteme. Deswegen sind die wild lebenden Tiere unverzüglich wieder freizulassen“, sagte Sticht.

Mehr Infos zum Rechtsstreit:

 

 

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