Habeck plant Modernisierung des Bergrechts - Umweltverbände sehen Chance für Klimaschutz

21. Juni 2023 | Braunkohle, Energiewende, Klima & Energie, Nachhaltigkeit

"Bergrecht darf nicht länger Grundsrecht brechen"

[Foto: Dirk Jansen] [Foto: Dirk Jansen]

  • Klimaschutzziele und Abwägungsentscheidungen verankern
  • Förderung fossiler Rohstoffe begrenzen
  • Rechte Bergbaubetroffener stärken

Laut einem heute veröffentlichten Positionspapier der Umweltverbände Greenpeace, ClientEarth, BUND und Deutsche Umwelthilfe arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium an einer Überarbeitung des Bundesberggesetzes. Das Gesetz ist seit 1980 in Kraft und regelt die Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen sowie die Schließung der entstandenen Bergwerke. In seiner derzeitigen Form hat es den vordergründigen Zweck, “das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen [...] zur Sicherung der Rohstoffversorgung” gegen andere übergeordnete Interessen des Gemeinwohls zu durchzusetzen. Dem entgegen sieht das deutsche Grundgesetz den Staat in der Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen, auch für zukünftige Generationen, bestmöglich zu schützen. In Nordrhein-Westfalen findet die Modernisierung des Bergrechts Anklang bei Klimaschützern und Tagebaubetroffenen. Das Bündnis Alle Dörfer bleiben und der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßen das Vorhaben, betonen jedoch, dass eine Modernisierung in Zeiten der Klimakrise zwingend mit einer rechtlichen Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz einhergehen müsse.

“Die Enteignung von Menschen und die Zerstörung von Dörfern war bisher nur möglich, weil das Bundesberggesetz den Abbau von klimaschädlichen Rohstoffen wie Braunkohle über das Recht auf Eigentum stellt”, meint David Dresen von Alle Dörfer bleiben mit Bezug auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, das die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Lützerather Landwirts Eckardt Heukamp im März 2022 festgestellt hatte. Auf dieses Urteil stützte sich auch die anschließende Räumung des Dorfes Lützeraths, die weltweit für Aufsehen gesorgt hatte.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, konstatiert: “Bergrecht darf nicht länger Grundrecht brechen. Der Klima- und Umweltschutz und die Rechte der Bergbaubetroffenen müssen endlich gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Rohstoffkonzerne gestärkt werden. Spätestens seit dem vom BUND erwirkten Garzweiler-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2013 war deshalb eine Reform des aus der Zeit gefallenen Bundesberggesetzes überfällig. Die von der Ampelregierung versprochene Modernisierung ist eine große Chance, das Wohl der Allgemeinheit endlich über Konzerninteressen zu stellen.”

Das gemeinsame Positions- und Forderungspapier der Umweltverbände Greenpeace, ClientEarth, BUND und Deutsche Umwelthilfe enthält konkrete Forderungen zur Modernisierung und Ökologisierung des Bergrechts. Dazu gehören eine Begrenzung der Förderung von klimaschädlichen Kohlenwasserstoffen wie Kohle, Öl und Gas, ein dauerhafter Ausstieg aus der Nutzung der Frackingtechnologie, die Genehmigung von Fördervorhaben erst nach Abwägungsentscheidung, eine vollständige Kostenübernahme durch den Bergbautreibenden, eine Umkehrung der Beweislast bei Bergschäden zugunsten der Betroffenen und eine Stärkung der Betroffenenrechte und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, noch vor der parlamentarischen Sommerpause erste Eckpunkte zur Anpassung des Gesetzes vorzulegen.

Positions- und Forderungspapier der Umweltverbände

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