BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Ewigkeitslasten-Regelung für Braunkohle ist überfällig

Versauertes Grundwasser, Vernässungen, Kraftwerks-Altlasten oder Bergschäden - die Langzeitfolgen des Braunkohlenbergbaus sind vielfältig. Zu deren Bewältigung muss RWE zur Kasse gebeten werden.

Die Bewältigung der Folgen des Braunkohlenbergbaus wird die nachfolgenden Generationen noch lange nach Tagebauende beschäftigen. Doch RWE Power hat dafür zwar Rückstellungen gebildet. Ob diese allerdings ausreichen oder ob sie dauerhaft sicher sind, ist mehr als unklar. Der BUND fordert daher, den Verursacher endlich in die Pflicht zu nehmen. Wir erwarten, dass die Landesregierung endlich eine ökologische Gesamtbilanz des Braunkohlen-Bergbaus vorlegt, die Ewigkeitskosten seriös abschätzt und einen Ewigkeitslasten-Fonds einrichtet.  Dieser kann - analog zum Steinkohlenbergbau -  von einer Stiftung verwaltet werden. 

Ökologische Gesamtbilanz fehlt

Die bisherigen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Braunkohlengewinnung und –nutzung können nur überschlägig kalkuliert werden. Das Umweltbundesamt beziffert so zum Beispiel die externen Kosten – also die Kosten, die im Braunkohlenstrompreis nicht enthalten sind – auf etwa 10 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom. Detailberechnungen der europäischen Umweltagentur für einzelne Kraftwerke ergeben allein Folgekosten durch die Luftverschmutzung (Schwermetalle, Feinstaub, NO2, SO2, etc.) von je  ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr für die Kraftwerke Neurath und Frimmerdorf, 1,135 Mrd. €/a für Weisweiler und 1,56 Mrd. €/a für Niederaußem.

Bis 2011 war RWE vom Wasserentnahmeentgelt befreit, musste also – anders als alle anderen Gewässernutzer – für die gigantischen Sümpfungswassermengen zur Trockenlegung der Tagebaue nicht bezahlen. Das waren immerhin bis zu 1,2 Milliarden Kubikmetern Grundwasser pro Jahr. Insgesamt hat RWE bislang mehr als 20 Milliarden Kubikmeter Grundwasser abgepumpt.

Niemand hat bislang  monetarisiert, welche Umweltkosten durch die Zerstörung des Hambacher Waldes oder den irreversiblen Eingriff in die Grundwasserlandschaft der Niederrheinischen Bucht generiert werden. Dies gilt auch für die langfristigen Folgen der Zerstörung höchst produktiver Böden für die landwirtschaftliche Nutzung.

Trotzdem hat es die Landesregierung bislang entgegen der BUND-Forderung unterlassen, eine ökologische Gesamtbilanz der bisherigen Braunkohlennutzung aufzustellen. Genauso wenig wurden die zukünftigen volkswirtschaftlichen Gesamtbelastungen zur Beseitigung der Folgeschäden ermittelt.

Lange hat das Land NRW behauptet, dass beim Tagebau "keine bergbaubedingten Ewigkeitslasten erwartet" würden. RWE tut das noch heute. Dabei zeichnen sich schon jetzt gigantische Folgekosten ab. Immerhin wurde im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU im Jahr 2022 vereinbart, dem Verursacherprinzip Geltung zu verschaffen.

Dort heiß es: "Die Tagebaufolgekosten, insbesondere inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements, müssen vollständig  vom  bergbautreibenden  Unternehmen getragen werden. […] Um dem  Verursacherprinzip Geltung zu verleihen, erfolgt eine aktuelle Bewertung sämtlicher  Tagebaufolgekosten, inklusive des dauerhaften Grundwassermanagements. Dazu wird ein unabhängiges Gutachten im Auftrag der Landesregierung diese fachlich und wirtschaftlich bewerten. Es muss sichergestellt sein, dass die RWE AG mit ihrem gesamten Vermögen umfassend für die Tagebaufolgekosten haftet."

Rekultivierung der Tagebaue

Die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der bergbaulich in Anspruch genommenen Fläche ist eine wesentliche Zulassungsvoraussetzung.

Gemäß § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BBergG ist ein Braunkohlentagebaubetreiber demnach nicht nur verpflichtet, die „erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß“ zu treffen. Vielmehr darf die Zulassung eines Betriebsplans für die (weitere) Auskohlung seitens des zuständigen Bergamtes überhaupt nur dann erteilt werden, wenn „die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen ist“.

Die „erforderliche Vorsorge“ muss im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung und während des gesamten Betriebs sichergestellt sein, sie darf nicht auf einen ungewissen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben werden. In den Betriebsplänen für die Errichtung und Führung eines Braunkohlentagebaus sind folglich Vorsorgemaßnahmen zur Wiedernutzbarmachung in dem erforderlichen Umfang und in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß zu treffen.

Es handelt sich dabei um ein fortlaufendes "rollierendes System": Während am einen Ende des Tagebaus Bodenmaterial, Abraum und Kohle gefördert werden, wird am anderen Ende das Material verkippt und die Landschaft wieder nutzbar gemacht. Eine Nachsorge, inbesondere bei der landwirtschaftlichen Rekultivierung, ist noch über etliche Jahre notwendig.

Der Großteil der von RWE gebildeten Rückstellungen entfällt auf die Rekultivierungskosten.

 

Wasserwirtschaftliche Langzeitfolgen

Befüllung der Restseen: Zur künstlichen Befüllung der Restseen Hambach und Garzweiler (geplantes Gesamtvolumen: 6,7 Milliarden Kubikmeter) soll eine bis zu 45 km lange Rheinwassertransportleitung gebaut werden. Für einen Mindestzeitraum von 40 Jahren nach Tagebauende sollen jährlich etwa 340 Millionen Kubikmeter Rheinwasser in die Tagebaulöcher gepumpt werden. Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 cent/m3. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von etwa 680 Millionen Euro. Diese taucht bislang in keiner Bilanz auf. Es besteht Anlass zu der Befürchtung, dass RWE versuchen könnte, diese Kosten zu umgehen.

Der Tagebausee Inden soll mit Wasser aus der Rur befüllt werden.

Bis zum Erreichen des Endwasserstandes muss im direkten Umfeld der Tagebaulöcher weiterhin Grundwasser abgepumpt werden ("nachlaufende Sümpfung"), um die Stabilität der Seeböschungen zu gewährleisten.

Wasseraufbereitung: Das Einleiten von Rheinwasser in die Restlöcher, den Grundwasserkörper und die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete ist nach Ansicht des BUND nur nach vorheriger Reinigung zulässig. Anderweitig würden die Wasserkörper mit einer Vielzahl von zusätzlichen Schadstoffen belastet. Bislang zeigt die RWE Power AG aber keine Bereitschaft, eine vollständige Reinigungsstufe vor Einleiten des Rheinwassers einzuplanen.

Sicherungskosten für Braunkohle-Kunstseen: Laut Landesregierung sind die  Restseeplanungen (im Hinblick auf die Seeoberfläche, z. B. Hambach ca. + 65 ü. NHN) so ausgelegt, dass keine Ewigkeitslasten, d. h. dauerhafte Pumpmaßnahmen zur Abwendung von Gemeinschäden, entstehen können. Ob das tatsächlich so ist, kann niemand sagen. Der Restseespiegel für Garzweiler II soll so zum Beispiel erst im Jahr 2085 (!) erreicht werden. Wegen der hydraulischen Kopplung mit der benachbarten Erftscholle (Tagebau Hambach) fließen große Mengen des per Rhein-Pipeline herangeführten Wassers aus dem Garzweiler-Restsee dahin ab. Wie lange das ausgeglichen werden muss, vermag heute niemand zu sagen. Dazu kommt das Risiko durch Hangrutschungen.

Der Restseespiegel für Hambach soll erst um das Jahr 2100  erreicht werden. Dazu kommt das Problem der unterschiedlichen Restseewasserspiegel. Zwischen dem Inde-See (+ 92 m NHN) und dem geplanten Hambach-See (+ 65 m NHN) wird es eine erhebliche Druckdifferenz geben. Abflüsse vom höheren Niveau sind damit wahrscheinlich.  Wie lange das ausgeglichen werden muss, vermag heute niemand zu sagen. RWE selbst geht von einem Zeithorizont bis zum Jahr 2350 aus.

Versauerungsproblematik: Mit der Zerstörung der natürlichen Schichtenabfolge durch den Tagebau gelangen auch die in der Tiefe gebundenen Sulfide an die Erdoberfläche und werden dort verkippt. Reagieren diese leicht freisetzbaren Schwefelverbindungen mit Sauerstoff (so genannte Pyritoxidation) und wird der Kippenkörper von ansteigendem Grundwasser oder Niederschlag durchströmt, fließt ein steter Strom von Schadstoffen in den Untergrund. Die Gegenmaßnahmen (Abpufferung, Kippenmanagement) können das Problem nur minimieren, nicht lösen. Die Folgen für die Wasserwirtschaft nach Tagebauende sind unabsehbar.

Stützung der grundwasserabhängigen  Feuchtgebiete an Schwalm und Nette: Die FFH-Gebiete im Naturpark Maas-Schwalm-Nette müssen bis zum Erreichen natürlicher Grundwasserverhältnisse künstlich durch Versickerungsmaßnahmen und Wassereinleitungen gestützt werden. Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 waren das insgesamt 90 Millionen Kubikmeter. Das für die Feuchtgebiete vorgesehene Wasser aus dem Tagebau Garzweiler wird zuerst in drei Wasserwerken aufbereitet und über ein inzwischen 160 Kilometer langes Rohrleitungssystem zu seinem Bestimmungsort transportiert. 13 km Sickergräben, 151 Sohlschwellen in den Gewässern, 75 Direkteinleitungsstellen, 90 Sickerschlitze sowie 233 Sickerbrunenn und so genannte Lanzeninfiltrationsanlagen sorgen dafür, dass die Feuchtgebiete auch feucht bleiben. Mit dem Wegfall der Sümpfungswässer nach Tagebauende soll die geplante Rheinwassertransportleitung das so gen. "Ökowasser" liefern.

Ersatzwasserlieferungen: Durch die großräumige Zerstörung der Grundwasserlandschaft ist auch die lokale Versorgung mit Trink- und Nutzwasser weitgehend zusammengebrochen. Die Region ist abhängig von der Lieferung von Ersatzwasser, dass in Versorgungsbrunnen der RWE Power geför­dert und in deren Wasserwerken aufbereitet wird. Steht kein Sümpfungswasser mehr zur Verfügung, muss die Wasserversorgung bis zur Wiederherstellung des Gewässerhaushaltes anderweitig gesichert werden. Die Rheinwassertransportleitung dient auch der beschleunigten Wiederauffüllung der entleerten Grundwasserkörper. Dabei muss natürlich auch eine gute Qualität sichergestellt werden. Es steht aber zu befürchten, dass aufgrund des Schadstoffaustrags aus den Tagebaubereichen dauerhafte zusätzliche Reinigungskosten entstehen.

Wiedervernässung: Durch das Abpumpen des Grundwasser zur Trockenlegung der Tagebaue kam es zu großräumigen Bodensenkungen im Umfeld der Tagebaue. Auch nach dem Wiederansteigen des Grundwassers nach Tagebauende sind diese zum Teil irreversibel. Bereiche, die in den letzten Jahrzehnten trocken gefallen waren und deshalb bebaut wurden, werden wieder nass. Gegenmaßnahmen werden erforderlich. Die Niedrighaltung der Grundwasserstände in den bebauten Bereichen wird nur durch eine Weiterführung des Grundwassermanagements zu erreichen sein. Bei RWE rechnet man z.B. im Bereich der Erftaue mit jährlich zu hebenden Wassermengen bis ca. 100 Mio. m3/a. Als Folge der sümpfungsbedingten irreversiblen Bodensenkungen werden allerdings dauerhaft zusätzliche Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig werden, die weit über das zur Erhaltung der vorbergbaulichen Grundwasser-Flurabstände notwendige Maß hinausgehen dürften.

Renaturierung Erft: Die Erft wurde in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts zur Ableitung des Grundwassers aus dem rheinischen Braunkohlerevier zu einem Kanal ausgebaut und muss nach Ende der Tagebautätigkeit bis zum Jahre 2045 aufgrund der abnehmenden Abflussmengen wieder zu einem möglichst naturnahen Fließgewässer zurückgebaut werden. Mit dem beschleunigten Kohleausstieg ergibt sich jetzt die Notwendigkeit, den ökologischen Umbau der Erft zu beschleunigen und zeitlich vorzuziehen. Mittlerweile rechnet der Erftverband mit Kosten in Höhe von 135 Mio. €.

Tagebaufolgekosten

Zu den Kosten nach Bergbauende gehören auch diejenigen für den Rückbau der gesamten technischen Einrichtungen und die Sicherung/Sanierung möglicher Altlasten. Zudem muss dauerhaft die Sicherheit der Böschungssysteme in den genutzten Bereichen der Restlöcher garantiert werden, um mögliche Gefährdungen durch Hangrutschungen auszuschließen.

Bergschäden

Über das tatsächliche Ausmaß der Bergschäden durch die Braunkohlegewinnung ist nur wenig bekannt, da Bergbaubetroffene nach Bundesberggesetz Ansprüche gegenüber den Bergbautreibenden ausschließlich zivilrechtlich geltend machen können.

Jährlich gibt es im Rheinischen Revier etwa 900 Bergschadensmeldungen, davon 300 Erstmeldungen. Laut Landesregierung werden davon 10-15 % anerkannt. Eine Beweislastumkehr - wie im Steinkohlenbergbau - ist zwingend erforderlich. Hierzu muss das Bundesberggesetz geändert werden.

Mit dem späteren Wiederansteigen des Grundwassers des Grundwassers wird es zu Ausgleichsbewegungen kommen, die zu zusätzlichen Bergschäden nach Tagebauende führen können. Dazu kommt das Problem der Wiedervernässung.

Deponierung von Kraftwerksreststoffen

Bis in die 1980er Jahre hinein wurde die zum Teil mit Schadstoffen stark belasteten Kraftwerksreststoffe einfach in den Tagebauen verkippt. Diese Aschen sind keineswegs harmlos: Neben z.B. verschiedenen Schwermetallen wie Quecksilber kommen darin auch Radionuklide in aufkonzentrierter Form vor. Niemand kann heute sagen, wo welche Mengen gelagert sind. Geraten diese Altlasten nach Tagebauende in den Grundwasserstrom, muss gegebenenfalls saniert werden.Welche Gefahren zu besorgen sind, wird derzeit durch eine vom BUND initiierte Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum geklärt.

Seit den 1980er Jahren werden die Kraftwerksreststoffe auf fünf KWR-Deponien abgelagert. Erst seit März 2014 hat die Bezirksregierung Arnsberg für vier dieser Deponien nachträglich Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 51 Millionen Euro verlangt. Dies ist vollkommen unzureichend. Die Deponien müssen später nicht nur einen niederschlagsfesten Deckel bekommen, sondern mutmaßlich auch anderweitig gesichert werden. Das Umweltministerium hat bestätigt, dass ein Teil dieser Deponien später in den Grundwasserstrom gelangt; dafür sind diese aber nicht ausgelegt. Allerdings hat die Bergbehörde den Bemessungszeitraum für die Sicherheitsleistung nur auf 30 Jahre nach Deponieende ausgelegt. Die Probleme kommen aber wenn viel später. RWE wäre damit aus dem Schneider und die Allgemeinheit trägt mögliche Sanierungskosten.

Ewigkeitslasten-Regelung notwendig

Zusammensetzung der bergbaubedingten Rückstellungen der RWE Power AG zum 31. Dezember 2016. [Quelle: KPMG 2017] Zusammensetzung der bergbaubedingten Rückstellungen der RWE Power AG zum 31. Dezember 2016. [Quelle: KPMG 2017]

Angesichts der anhaltenden Debatte um die Braunkohle-Folgekosten hat die RWE Power AG im Jahre 2016 diverse gutachterlichen Stellungnahmen in Auftrag gegeben. Laut Darstellung der Wirtschaftsprüfer von KPMG beliefen sich die  bergbaubedingten Rückstellungen der RWE Power AG zum 31. Dezember 2016 auf etwa 2,174 Milliarden Euro.

Beim Erftverband existiert gemäß § 38 ErftVG eine von RWE finanzierte Rücklage in Höhe von 102 Mio. €, aus der die Kosten für jetzt noch nicht absehbare, aber zukünftig erforderliche wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen nach Tagebauende zu bestreiten sind.

Bergbauunternehmen müssen öffentlichen Stellen gegenüber keine Details ihrer Folgekostenschätzung offenlegen. Bergbaubedingte Rückstellungen werden nur als aggregierter Kostenblock in der Unternehmensbilanz ausgewiesen. Es lässt sich folglich nicht überprüfen, ob die einzelnen Kostenpositionen dem Grunde nach korrekt angesetzt worden sind.

Rückstellungen sind auch kein „bei Seite gelegtes Geld“, sondern nur eine zukünftige Zahlungsverpflichtung in der Bilanz. Der RWE Geschäftsbericht 2023 (S. 173) weist bergbaubedingte Rückstellungen in Höhe von 6,949 Mrd. € aus, ohne diese aber näher zu spezifizieren. Lapidar heißt es auf Seiter 181: "Die Kostenschätzungen beruhen auf Verträgen sowie auf Angaben von internen und externen Experten." Transparenz sieht anders aus.

Konzernhaftung unsicher

Doch es bleibt fraglich, ob die RWE Power AG als Verursacher dann, wenn die Folgeschäden auftreten, überhaupt noch haftbar gemacht werden könnte. Auch ein Konzernhaftungsverbund birgt Risiken: In der Theorie haften zwar Mutterunternehmen vollumfänglich für die von den Töchterunternehmen verursachten Folgekosten. In der Praxis zeigen sich jedoch nach Ansicht von Expertendie Grenzen der Konzernhaftung: Die so genannten „Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge“ können gekündigt werden und durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen können sich Unternehmen der Verantwortung entziehen.

Angesichts der zeitlichen Horizonte von mehreren hundert Jahren für die Braunkohle-Nachsorge muss also eine verursachergerechte Lösung entwickelt werden. In der Diskussion ist deshalb ein Stiftungsmodell anlog zur RAG-Stiftung. Ein 1:1-Übertragbarkeit ist aber kaum gegeben.

Der BUND hat schon RWE frühzeitig gefordert, RWE zu verpflichten, entsprechende Gelder in einen Ewigkeitslasten-Fonds einzuzahlen. Da weder die bisherigen Einschätzungen der Landesregierung noch die RWE-Aussagen zur Höhe der Rückstellungen nachvollziehbar sind, ist zunächst ein unabhängiges Gutachten zur Quantifizierung der möglichen Kosten zur Bewältigung der Langzeitfolgen von neutraler Seite vorzulegen.

In einem Gutachten hat der BUND mögliche Konstruktionen für einen solchen Ewigkeitslastenfonds untersuchen lassen.

Ob Stiftungslösung oder Fonds-Modell: Mit dem nahenden Ende der Braunkohlengewinnung und -nutzung in Nordrhein-Westfalen ist die politische Debatte um eine zukunftssichere Lösung zur Bewältigung der Ewigkeitslasten überfällig.

Landtagsanhörung 23.11.2016

BUND-Stellungnahme zur Landtagsanhörung am 23.11.2016. Anlässlich der öffentlichen Experten-Anhörung zu den Folgekosten des Braunkohlentagebaus fordert der BUND die Landesregierung auf, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben und jetzt Sicherheitsleistungen von RWE einzufordern.

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Folgekosten des Braunkohle-Tagebaus

Neue Studie: Rückstellungen nicht sicher und zu gering

03.06.2016 | Die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue sind bei der RWE Power AG nicht ausreichend gesichert, so eine neue Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), die im Auftrag des BUND und anderer Akteure erstellt wurde. Ohne rasches politisches Handeln könnten Steuerzahler und das Land Nordrhein-Westfalen auf den Folgekosten der Braunkohle sitzen bleiben.

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Braunkohle und Allgemeinwohl

Vortrag von Dirk Jansen auf der Festveranstaltung zum 10jährigen Jubiläum des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen NRW.

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