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Man möchte meinen, dass Naturschutz und Verkehr nicht zusammen passen. Doch Straßen.NRW lehrt uns anderes. Als Teil der Landesverwaltung plant, baut und betreibt der Landesbetrieb alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Uns ist aufgefallen, dass Lärmschutzwände an Autobahnen in NRW mit vogelsicheren Mustern, wie Streifen, versehen sind. Darauf haben wir bei der Behörde nachgefragt. Die Antwort hat uns positiv überrascht:
Bereits seit den frühen 90er Jahren werden die Lärmschutzwände mit Mustern in NRW versehen. Schon damals warnten Vogelschützer vor der Gefahr, die sich durch transparente Lärmschutzwände für Vögel ergibt und forderten entsprechende Maßnahmen zum Schutz dieser. So beschloss Straßen.NRW gemeinsam mit dem heutigen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu Taten zu schreiten und rief eine betriebsinterne Richtlinie ins Leben. Abschnitt 8 der Richtlinie "REBI ING" besagt, dass transparente Lärmschutzwände mit einem Vogelschutz zu versehen sind. Dabei werden die hochwirksamen Streifenmuster in einem Abstand von 4 cm und einer Streifenbreite von 2 cm empfohlen.
Straßen.NRW zeigt, dass der Vogelschutz durchaus auch auf Landesebene einheitlich berücksichtigt werden kann und geht mit gutem Beispiel voran. Wir wünschen uns, dass auch andere Landesbehörden diese Chance nutzen und sich in ganz Nordrhein-Westfalen für die Vögel einsetzen. Denn nur so werden wir uns an der artenreichen Vogelwelt weiter erfreuen können.
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