BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Landtag beschäftigt sich mit Braunkohle-Leitentscheidung

14. November 2023 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Energiewende, Klimawandel

BUND sieht zusätzlichen Regelungsbedarf

Mitte November 2023 haben die Braunkohlenbagger die Ortschaft Keyenberg umzingelt. [Foto: Arend Dechow] Mitte November 2023 haben die Braunkohlenbagger die Ortschaft Keyenberg umzingelt. [Foto: Arend Dechow]

  • 1,5 Grad-Ziel wird aufgegeben
  • RWE-Haftung für Braunkohle-Folgekosten bleibt ungeregelt
  • Massengewinnung zur Rekultivierung bleibt umstritten

Der nordrhein-westfälische Landtag beschäftigt sich erstmals intensiv mit der neuen Braunkohle-Leitentscheidung der Landesregierung. In einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie äußern sich Expertinnen und Experten am 15. November zum geplanten Ende des Braunkohleabbaus in NRW (Beginn 10 Uhr, mit Live-Übertragung). Ein konkretes Mitbestimmungsrecht hat der Landtag indes nicht.

In einer umfassenden Stellungnahme hat der BUND seine Bewertung der Leitentscheidung vorgelegt. Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Trotz der geplanten Verkleinerung des Braunkohlentagebaus Garzweiler ist die Leitentscheidung kein Meilenstein für den Klimaschutz. Werden tatsächlich noch 280 Millionen Tonnen Braunkohle allein aus diesem Tagebau gefördert, wird die 1,5 Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens kaum einzuhalten sein. Hoffnung macht allein der Umstand, dass die Braunkohlenverstromung entgegen der Regierungsprognosen in 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist.“ Vor diesem Hintergrund erscheine die Entscheidung, Lützerath vorzeitig abzubaggern, auch im Nachhinein als „nicht begründbar“.

Positiv bewertet der BUND die klare Analyse der braunkohlebedingten wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen, welche die Region noch mehrere hundert Jahre nach Tagebauende massiv beeinflussen werden. Der BUND vermisst allerdings jegliche Aussage zu der Frage, inwieweit die auf den Bergbaueinfluss zurückzuführenden Schäden und entsprechende Gegenmaßnahmen tatsächlich verursachergerecht bewältigt werden können. „Nach wie vor fehlt die angekündigte Bewertung sämtlicher Tagebaufolgekosten und ein schlüssiges Konzept, wie die RWE Power AG dafür haftbar gemacht werden kann. Bleibt die Landesregierung dieses schuldig, wird die Allgemeinheit die Zeche zahlen müssen. Das darf nicht sein“, so BUND-Experte Jansen.

Auch dem notwendigen Strukturwandel messe die Landesregierung in der vorliegenden Leitentscheidung nicht den notwendigen Stellenwert zu. Dabei bieten sich laut BUND jetzt die Chancen, eine Modellregion zu schaffen, die die Synthese von Ökonomie, Sozialem und Ökologie konsequent entwickelt und in allen Handlungsfeldern umsetzt. Jansen weiter: „Klar ist, dass die Transformation des Rheinischen Reviers zu einer nachhaltigen Region nur gelingen kann, wenn auch die Klimafolgenanpassung stärker berücksichtigt wird. Die in der Leitentscheidung angekündigte Schaffung eines Ökosystemverbundes ist deshalb ein Fortschritt. Die Naturschutzverbände haben dazu ein umfangreiches Konzept vorgelegt.“

Unterm Strich blieben aber viele weitere Probleme wie die Landschaftszerstörung zur Gewinnung von Rekultivierungsmassen oder die Machbarkeit der Restseen unzureichend oder gar nicht geklärt. Der BUND hält deshalb eine Korrektur durch eine 6. Leitentscheidung für notwendig, um letztlich Klarheit für die Menschen und die Region zu schaffen.

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