BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen

Neue Braunkohle-Leitentscheidung: Trotz geretteter Dörfer kein guter Tag für den Klimaschutz in NRW

22. September 2023 | Braunkohle, Braunkohle - Leitentscheidung, Garzweiler, Hambach, Klima & Energie, Klimawandel, Kohle, Landesplanung

Keyenberg gehört zu den geretteten Dörfern. [Foto: Dirk Jansen] Keyenberg gehört zu den geretteten Dörfern. [Foto: Dirk Jansen]

  • Trotz Erhalt der Dörfer: Neue Leitentscheidung ist eine schwere Hypothek für den Klimaschutz
  • Kritik an weiterer Enteignung und Zerstörung wertvoller Agrarflächen und der potenziellen Verlängerung der Tagebau- und Kraftwerkslaufzeiten bis 2033
  • Chancen vertan: „fragliche Bürgerbeteiligung“ und mangelnde Transparenz bei der Entscheidungsfindung

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW hat ihre neue Braunkohle-Leitentscheidung vorgestellt. Trotz der Rettung von fünf verbliebenen Dörfer vor dem Tagebau Garzweiler, sieht der BUND gravierende Mängel.

Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender: „Es ist lobenswert, dass die Dörfer geschützt und ein neues Biotopverbundsystem geschaffen werden sollen. Doch trotz dieser positiven Ansätze ist ein Ausstieg erst im Jahr 2033 aus klimapolitischer Sicht noch immer deutlich zu spät. Der bis dato geplante Abbau weiterer 280 Millionen Tonnen Braunkohle ist viel zu hoch und eine schwere Hypothek für den Klimaschutz in NRW.“

Zudem ist die Verkürzung des Tagebaubetriebs mit verlängerten Kraftwerkslaufzeiten und neuen Gaskraftwerken als Abschiedsgeschenk der Landesregierung an RWE teuer erkauft, anstatt sie gesetzlich aufgrund der offensichtlichen Notwendigkeiten gegen und auf Kosten von RWE durchzusetzen. Dabei bleibt völlig außer Acht, dass der RWE-Konzern global zu den Hauptverursachern der Klimakrise zählt und mehr Treibhausgase emittiert hat als ganze Länder. Dennoch und trotz seiner unmoralischen Rekordgewinne wird und wurde der RWE-Konzern von allen Landesregierungen mit Samthandschuhen angefasst.

Diese Politik wird die Landesregierung vorhersehbar nicht durchhalten und diese Leitentscheidung zur Braunkohle wird nicht die letzte bleiben. Denn die Probleme beim Klima- und Gewässerschutz bleiben durch diese Leitentscheidung weiterhin größtenteils ungelöst. Die Landesregierung muss daher eine zukünftige klimapolitische Verschärfung in der Braunkohleplanung vorsehen und bereits jetzt in der Leitentscheidung berücksichtigen.

Die geplante Inanspruchnahme weiterer Flächen zur Abraumgewinnung am Tagebau Hambach stößt ebenfalls auf deutliche Ablehnung: „Die geplante See-Erweiterung Manheimer Bucht ist ein weiterer Beweis für die fehlgeleiteten Prioritäten der Landesregierung. Es ist geradezu absurd, dass uralte Kulturlandschaften inklusive des dortigen Agrarlandes geopfert werden sollen, um bereits beschädigte Gebiete zu rekultivieren.“, so Thomas Krämerkämper. „Neue Löcher zu graben, um alte wieder aufzufüllen, ist keine nachhaltige Politik.“ Die geplante bis zu 60 Meter tiefe Abgrabung der Manheimer Bucht wäre ein herber Rückschlag für die angestrebte Wiedervernetzung der restlichen Wälder in der Region. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung nicht dem Vorschlag der eigenen Gutachter folgt, das alte Tagebaurestloch bei Garzweiler nicht vollständig zu verfüllen, sondern der natürlichen Entwicklung zu überlassen („Arche Lösung“). Mit dieser und anderen Ideen könnte der Boden eingespart werden, der in Hambach und Garzweiler nun noch abgegraben werden soll.

Zudem kritisiert der BUND erneut den Prozess der Entscheidungsfindung. Es ist bedauerlich, dass die Stimmen der Zivilgesellschaft und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wieder einmal kaum berücksichtigt wurden. Es scheint, als ob die Bürgerbeteiligung lediglich pro forma durchgeführt wurde. Letztlich enthält die Leitentscheidung im Wesentlichen nur das, was Land und RWE im letzten Jahr unter sich und ohne die Bürgerschaft ausgemacht haben.

Wir fordern die Landesregierung auf, dass die Flächeninanspruchnahme minimiert und dem Schutz der noch intakten Böden Vorrang gegeben wird. Der BUND wird seine Fläche in der Manheimer Bucht jedenfalls nicht kampflos aufgeben und das Grundstück in seinem Eigentum vor Gericht gegen RWE verteidigen“, so Krämerkämper.

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